|   I. Allgemeines 
                  
                    -  
                      
Diese AVB gelten nur für Rechtsgeschäfte 
                        mit Unternehmern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. 
                     
                    -  
                      
Alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich 
                        Beratungen, Vorschläge und sonstige Nebenleistungen, 
                        erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden 
                        Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB). Entgegenstehende 
                        oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, 
                        insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, widersprechen 
                        wir ausdrücklich und erkennen diese nicht an, sofern 
                        sie nicht mit uns schriftlich vereinbart werden. 
                     
                    -  
                      
Mit Erteilung des Auftrages oder Annahme 
                        der Leistung erkennt der Käufer die Geltung unserer 
                        AVB für das betreffende und alle künftigen Geschäfte 
                        an. 
                     
                    -  
                      
Vereinbarungen jeglicher Art bedürfen 
                        der Schriftform zur Klarstellung und als Beweis. 
                     
                    -  
                      
Für die Auslegung handelsüblicher 
                        Vertragsformeln gelten die Incoterms in der jeweils gültigen 
                        Fassung. 
                     
                   
                    
                  II. Vertragsabschluss 
                  Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern 
                    sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; 
                    in diesem Fall kommt der Vertrag mit Bestellung des Käufers 
                    zustande, sofern wir nicht unverzüglich die Ablehnung 
                    des Vertragsabschlusses mitteilen. 
                    
                  III. Versand 
                  
                    -  
                      
 Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Außenlager, 
                        sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde 
                        (EXW). Sofern nicht anders vereinbart, werden Versandart 
                        und Versandweg von uns gewählt, ohne Verantwortlichkeit 
                        für kostengünstigste Verfrachtung. 
                     
                   
                    
                  IV. Lieferung 
                  
                    -  
                      
Angebotene Lieferfristen stellen nur 
                        den annähernden Lieferzeitraum dar, sofern nichts 
                        anderes vereinbart wurde. Als der Tag der Lieferung gilt 
                        der Tag, an dem Ware das Werk oder ein Lager verlässt; 
                        wird die Ware nicht versandt, genügt die Anzeige 
                        unserer Lieferbereitschaft. 
                     
                    -  
                      
 Dem Käufer zumutbare Teillieferungen 
                        sind zulässig. Ist eine Abnahme von Teillieferungen 
                        innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbart, so erfolgt 
                        eine ungefähr gleichmäßige Verteilung 
                        der Teillieferungen, sofern nicht etwas anderes vereinbart 
                        wurde. Die geplanten Abruftermine dürfen von dem 
                        Käufer um nicht mehr als einen Monat überschritten 
                        werden. 
                     
                    -  
                      
Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen 
                        sind zulässig. 
                     
                    -  
                      
Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, 
                        die im Vertrag vereinbarten Liefermengen um bis zu 10% 
                        zu über- oder unterschreiten, sofern dies dem Käufer 
                        zumutbar ist. Bestellte Sonderanfertigungen müssen 
                        vom Käufer abgenommen werden, der Rücktritt 
                        ist insofern ausgeschlossen. 
                     
                    -  
                      
Kommt der Käufer mit der Annahme 
                        der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, sie nach eigener 
                        Wahl auf Kosten des Käufers zu versenden oder – 
                        sofern nicht anders möglich, notfalls auch im Freien 
                        – zu lagern. Wir haften in diesem Fall nicht für 
                        den zufälligen Untergang, den Verlust oder eine Beschädigung 
                        der Waren. 
                     
                    -  
                      
 Alle Lieferverpflichtungen stehen 
                        unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; bei Nichtbelieferung 
                        sind wir von unserer Lieferpflicht befreit. 
                     
                    -  
                      
Lieferungsstörungen aufgrund höherer 
                        Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursache wir 
                        nicht zu vertreten haben – hierzu gehören auch 
                        rechtmäßiger Streik und Aussperrung bei uns 
                        oder unseren Lieferanten und Unterlieferanten, behördliche 
                        Anordnungen usw. – haben wir auch bei verbindlich 
                        vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. 
                        In diesem Fall sind wir für die Dauer der Störung 
                        und ihrer Auswirkung von unserer Leistungspflicht befreit. 
                        Wir sind berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch 
                        nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten, 
                        bei Verzug jedoch nur, wenn die Leistungserbringung unzumutbar 
                        ist. Der Käufer ist hinsichtlich des noch nicht erfüllten 
                        Teils unter vorheriger Nachfristsetzung zum Rücktritt 
                        vom Vertrag berechtigt, wenn die Liefer- und Leistungsstörung 
                        länger als 2 Monate andauert und die Lieferung des 
                        Kaufgegenstandes deshalb für ihn nicht mehr von Interesse 
                        ist. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche, 
                        stehen dem Käufer nicht zu. 
                     
                    -  
                      
Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, 
                        so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung 
                        restentleert und frachtfrei zurückzusenden. Verlust 
                        und Beschädigung einer Leihverpackung geht zu Lasten 
                        des Käufers. Leihverpackungen dürfen nicht zu 
                        anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. 
                        Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten 
                        Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt 
                        werden. 
                     
                    -  
                      
Einwegverpackungen werden nicht von 
                        uns zurückgenommen, stattdessen nennen wir dem Käufer 
                        einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der Verpackungsordnung 
                        einem Recycling zuführt. 
                     
                   
                    
                  V. Preise, Zahlung 
                  
                    -  
                      
 Unsere Preise verstehen sich, soweit 
                        nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk ohne 
                        Umsatzsteuer. 
                     
                    -  
                      
 Für die Berechnung sind die von 
                        uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen 
                        maßgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich, 
                        spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang widerspricht. 
                     
                    -  
                      
 Alle im Zusammenhang mit dem Vertrag 
                        im Lande des Käufers entstehenden Kosten einschließlich 
                        Gebühren und Steuern, auch wenn sie bei Abschluss 
                        des Vertrags nicht bekannt waren, gehen zu Lasten des 
                        Käufers. 
                     
                    -  
                      
 Sonderanfertigungen werden mit Aufschlägen 
                        zu unseren Listepreisen berechnet (Sonderanfertigungs-zuschlag). 
                     
                    -  
                      
 Sämtliche Zahlungen sind, soweit 
                        nichts anderes vereinbart ist, ohne jeden Abzug frei unseren 
                        Bankverbindungen innerhalb von 30 Tagen netto bzw. 10 
                        Tagen mit 2% Skonto ab Rechnungsdatum zu leisten. Ein 
                        Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit 
                        ältere, fällige Rechnungen noch unbeglichen 
                        sind. 
                     
                    -  
                      
 Zahlungen, auch aufgrund von Wechseln 
                        und Schecks, gelten erst nach Gutschrift des jeweiligen 
                        Betrages auf unserem Konto als geleistet. Wechsel und 
                        Schecks berechtigen nicht zum Skontoabzug. Bank-, Diskont- 
                        und Einziehungsspesen sind vom Käufer zu tragen. 
                     
                    -  
                      
 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung 
                        kommt es auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei uns 
                        an. 
                     
                    -  
                      
 Kommt der Käufer in Verzug, so 
                        werden unsere sämtlichen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen 
                        mit dem Käufer sofort fällig. Das gleiche gilt, 
                        wenn ein Wechsel protestiert oder ein Scheck nicht eingelöst 
                        wird, oder wenn die Zahlungsunfähigkeit des Käufers 
                        droht. Für noch ausstehende Lieferungen können 
                        wir nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung 
                        verlangen. 
                     
                    -  
                      
 Der Käufer ist zur Aufrechnung 
                        und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten 
                        nur insoweit befugt, als die Gegenforderung rechtskräftig 
                        festgestellt oder von uns anerkannt ist. 
                     
                   
                    
                  VI. Eigentumsvorbehalt 
                  
                    -  
                      
 Wir behalten uns das Eigentum an den 
                        von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche 
                        Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung 
                        mit uns einschließlich eines etwaigen Kontokorrentsaldos 
                        beglichen hat. 
                     
                    -  
                      
 Der Käufer ist zur Verarbeitung, 
                        Verbindung oder Vermischung unserer Waren im Rahmen seines 
                        ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. 
                         
                        a) Geht unser Eigentum durch 
                        Verarbeitung unter, wird vereinbart, dass der Käufer 
                        uns einen Miteigentumsanteil einräumt, das dem Verhältnis 
                        der Höhe des Rechnungswertes zum Wert des neuen Produktes 
                        entspricht, und uns diesen Eigentumsanteil schon jetzt 
                        überträgt. Die zum Erwerb des Miteigentums erforderliche 
                        Übergabe wird durch die Vereinbarung, dass der Käufer 
                        die Sache wie ein Entleiher für uns verwahrt, oder, 
                        soweit der Käufer die Sache nicht besitzt, durch 
                        die bereits hiermit vereinbarte Abtretung des Herausgabeanspruches 
                        gegen den Besitzer an uns, ersetzt.  
                        b) Soweit unsere Ware entgeltlich 
                        mit der Hauptsache eines Dritten verbunden oder vermischt 
                        wird, wird vereinbart, dass der Käufer bereits jetzt 
                        seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten 
                        bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten 
                        Ware zur Sicherung an uns abtritt. 
                     
                    | 
                  | 
                 
                    -  
                      
Der Käufer ist berechtigt, über 
                        die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen 
                        Geschäftsgang zu verfügen. 
                     
                    -  
                      
Forderungen samt Neben- und Sicherungsrechten 
                        aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte 
                        zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang 
                        unseres Eigentumsanteils and den verkauften Waren zur 
                        Sicherung an uns ab. Der Käufer ist zum Einzug der 
                        abgetretenen Forderungen berechtigt.  
                     
                    -  
                      
 Die Rechte des Käufers aus Ziffer 
                        2-4 stehen ihm nur zu, solange er seinen Verpflichtungen 
                        aus der Geschäftsbeziehung zu uns nachkommt. Zu anderen 
                        Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum 
                        oder –miteigentums stehenden Gegenstände oder 
                        über die an uns abgetretenen Forderungen ist der 
                        Kunde nicht berechtigt. Die Befugnisse erlöschen 
                        automatisch, sobald der Käufer die Zahlungen einstellt. 
                     
                    -  
                      
Zu Verpfändung oder Sicherungsübereignung 
                        der Vorbehaltsware und Forderungsabtretung oder -verpfändung 
                        ist der Käufer nicht befugt. Rechtsbeeinträchtigungen 
                        an den uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände 
                        durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich 
                        mitzuteilen. Ist die Verwirklichung unserer Ansprüche 
                        gefährdet, so hat der Käufer auf unser Verlangen 
                        die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle 
                        erforderlichen Auskünfte und Unterlagen über 
                        den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und 
                        über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben. 
                     
                    -  
                      
Verliert unser Eigentumsvorgehalt im 
                        Ausland seine Gültigkeit, ist der Käufer verpflichtet, 
                        uns unverzüglich eine Sicherheit für unsere 
                        Forderungen zu gewähren, die nach dem jeweils geltenden 
                        Recht wirksam ist und dem Eigentumsvorbehalt nach deutschem 
                        Recht möglichst nahe kommt. 
                     
                    -  
                      
Übersteigt der Wert der für 
                        uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt 
                        um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers 
                        insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben. Für 
                        die Bewertung der Sicherheit ist deren realisierbarer 
                        Wert (Sicherungswert) maßgebend. 
                     
                    -  
                      
 Der Käufer ist verpflichtet, 
                        die Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, mit 
                        der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren, 
                        auf eigene Kosten instand zu halten, sowie auf eigene 
                        Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern 
                        und uns auf Verlangen den Abschluss dieser Versicherung 
                        nachzuweisen. Der Käufer tritt seine Ansprüche 
                        aus dieser Versicherung schon jetzt sicherungshalber an 
                        uns ab. 
                     
                   
                    
                  VII. Mängelansprüche 
                  
                    -  
                      
 Die gelieferte Ware ist bei Eingang 
                        unverzüglich zu überprüfen. Fehlmengen 
                        und andere offensichtliche Mängel sind innerhalb 
                        von 8 Tagen nach Ankunft der Ware unter genauer Angabe 
                        des Mangelgrundes schriftlich zu rügen. Später 
                        entdeckte Mängel sind innerhalb der gleichen Frist, 
                        gerechnet ab Entdeckung, schriftlich zu rügen. 
                     
                    -  
                      
 Bei nicht rechtzeitiger Rüge 
                        sind Mängelansprüche ausgeschlossen. 
                     
                    -  
                      
 Die Verjährungsfrist für 
                        Mängelansprüche beträgt 1 Jahr. 
                     
                    -  
                      
 Der Mängelanspruch geht nach 
                        unserer Wahl auf kostenlose Nachbesserung oder auf Ersatz 
                        der beanstandeten Waren (Ersatzlieferung). Für den 
                        Fall, dass die vorstehende Nacherfüllung fehlschlägt, 
                        unterbleibt oder aus von uns zu vertretenden Gründen 
                        verzögert wird, ist der Käufer berechtigt, vom 
                        Vertrag zurückzutreten oder den Preis für die 
                        Ware zu mindern. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. 
                     
                    -  
                      
 Haben wir die mangelhafte Ware von 
                        einem Zulieferanten bezogen, so treten wir unsere Mängelansprüche 
                        schon jetzt an den Käufer ab; wir haften nur subsidiär. 
                        Der Käufer ist verpflichtet, zunächst den Zulieferanten 
                        gerichtlich in Anspruch zu nehmen. 
                     
                    -  
                      
 Alle in unseren Druckschriften enthaltenen 
                        Angaben zu unseren Produkten stellen keine Beschaffenheits-angabe 
                        der Ware dar. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation 
                        und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren 
                        bestimmt sich ausschließlich nach den jeweiligen 
                        Verkaufsverträgen zugrunde liegenden Produktbeschreibungen. 
                        In jedem Fall sind branchenübliche Abweichungen zulässig, 
                        soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. 
                        Wegen der Vielzahl von Untergründen und Objektbedingungen 
                        wird der Käufer/Anwender nicht von seiner Verpflichtung 
                        entbunden, unsere Werkstoffe in eigener Verantwortung 
                        auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck 
                        unter den jeweiligen Objektbedingungen fachgerecht zu 
                        prüfen und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend 
                        zu verarbeiten. 
                     
                   
                    
                  VIII. Sonstige Haftung 
                  
                    -  
                      
Die Haftung für sonstige vertragliche 
                        und außervertragliche Schäden bei leichter 
                        Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn es 
                        handelt sich um Schäden, die auf einer Verletzung 
                        wesentlicher Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit 
                        oder der Verletzung von Kardinalpflichten des Vertrages 
                        beruhen und um versicherbare Schäden, deren Versicherung 
                        unzumutbar ist. 
                     
                    -  
                      
Die Haftung für mittelbare Schäden 
                        ist ausgeschlossen. 
                     
                    -  
                      
Unsere Haftung aus allen Rechtsgründen, 
                        vertraglich oder außervertraglich, beschränkt 
                        sich summenmäßig auf das Doppelte des Kaufpreises. 
                     
                    -  
                      
Die Haftungsausschlüsse und –begrenzung 
                        gelten nicht bei Vorsatz, bei Garantien und in Fällen 
                        zwingender Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch 
                        und Produkthaftungsgesetz. 
                     
                    -  
                      
Für Rechts- oder Vermögensnachteile, 
                        die der Käufer aufgrund ausländischer Patente 
                        oder ausländischer Vorschriften des gewerblichen 
                        Rechtsschutzes beim Weiterverkauf oder bei der Verwendung 
                        unserer Waren erleidet, haften wir nicht. 
                     
                    -  
                      
 Bei Waren und Materialien, die von 
                        uns lediglich vertrieben werden, haften wir nur subsidiär. 
                     
                   
                    
                  IX. Anwendungstechnische Beratung  
                  Anwendungstechnische Empfehlungen in Wort 
                    und Schrift sind unverbindlich und begründen kein vertragliches 
                    Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem 
                    Kaufvertrag. Sie entbinden den Käufer nicht davon, von 
                    uns gelieferte Waren auf ihre Eignung für den vorgesehenen 
                    Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. 
                    
                  X. Haftung des Käufers 
                  
                    -  
                      
 Anwendung, Verwendung und Verarbeitung 
                        der Waren erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten 
                        und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich 
                        des Käufers. 
                     
                    -  
                      
 Der Käufer ist verpflichtet, 
                        uns von sämtlichen Schadensersatzansprüchen 
                        Dritter freizustellen, wenn er bei der Verwendung oder 
                        Verkauf unserer Waren deren Patente verletzt. 
                     
                   
                    
                  XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares 
                    Recht 
                  
                    -  
                      
 Erfüllungsort und Gerichtsstand 
                        ist Sitz des Verkäufers. Die internationale Zuständigkeit 
                        der deutschen Gerichte wird vereinbart. Wir sind jedoch 
                        berechtigt, unsere Ansprüche auch am allgemeinen 
                        Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Dies gilt 
                        auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder 
                        Scheckprozess. 
                     
                    -  
                      
 Alle Rechtsgeschäfte, die eine 
                        Lieferung der Berlin Plastix Ltd. beinhalten, sowie die 
                        aus solchen Rechtsgeschäften resultierenden Verträge 
                        unterliegen deutschem Recht. Die Anwendbarkeit des „UN 
                        Kaufrechts“ vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. 
                     
                    -  
                      
 Sollten einzelne Bestimmungen des 
                        Vertrages oder dieser AVB unwirksam sein oder unwirksam 
                        werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen 
                        Bestimmungen unberührt.  
                     
                   
                    
                    
                    
                  Berlin Plastix Ltd. 
                    Stromstrasse 1, 5. Etage  
                    D - 10555 Berlin  
                    Tel.: +49 (0)30 - 39 88 14 50  
                    Fax: +49 (0)30 - 39 88 14 51 
                    
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